Fortbildungspflicht für Verwalter
Data pubblicazione: Dec 17, 2014 6:50:41 PM
Mit dem Ministerialdekret 140 vom 13. August 2014, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 222 vom 24.09.2014 und am 09. Oktober 2014 in Kraft getreten, wurden endlich die Regeln der Fortbildungspflicht für Kondominiumsverwalter festgelegt. Wer als Hausverwalter tätig ist, muss ab jetzt jedes Jahr einen Kurs mit einer Dauer von mindestens 15 Stunden besuchen und eine Abschlussprüfung bestehen. Verwalter, die sich nicht fortbilden werden, dürfen in Zukunft diesen Beruf nicht mehr ausüben und die Miteigentümer können in solchen Fällen eine Versammlung sofort einberufen, um einen neuen Verwalter zu bestellen.
Diese Regelung ist, trotz einiger Lücken, eine der wenigen wirklich positiven Neuerungen der sog. Kondominiumsreform, sowohl für die Miteigentümer, da die Qualität der Leistungen steigen wird, als auch für die Profiverwalter, die nicht mehr gegen unvorbereitete wenn nicht sogar skrupellose Konkurrenten durchsetzten müssen.