Verlängerung Landesbeitrag und Fristen für den Einbau von Thermostatventilen und Heizkostenverteilern in Südtirol
Data pubblicazione: Dec 15, 2014 12:7:2 PM
Die Autonome Provinz Bozen hat mit Beschluss der Landesregierung vom 2. Dezember 2014, Nr. 1457, die Fristen für die Installation von Vorrichtungen zur automatischen Temperaturregelung und zur verbrauchsabhängigen Erfassung und Abrechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser jeder Liegenschaftseinheit bis zum 31. Dezember 2016 verlängert; die Fristen sind also den auf nationaler Ebene vorgesehenen Fristen vereinheitlicht.
Begründung: «Eine große Anzahl an Mehrfamilienhäusern ist in Südtirol zum Einbau der Systeme zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs verpflichtet. Der fristgerechte Einbau innerhalb 31. Dezember 2014 gemäß Beschluss der Landesregierung vom 15. April 2013, Nr. 573, ist oftmals nicht möglich, da die Mehrheitsfindung für die Realisierung dieser Maßnahme in den Eigentümerversammlungen oft schwierig ist.»
Um den Bürgern weiterhin eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten und somit eine zügige Umsetzung der Richtlinie zu erreichen, wurde gleichzeitig auch die vorgesehene Frist für die Gewährung von Zuschüssen (bis zu 30% der Ausgaben) um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Die Gesuche müssen jedoch innerhalb 30. September 2015 eingereicht werden.