Verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung
Data pubblicazione: Oct 28, 2014 4:48:53 PM
Ab dem 1. Januar 2017 besteht italienweit die Pflicht, die Kosten für Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung - falls sie durch eine gemeinschaftliche Anlage bereit gestellt werden - verbrauchsabhängig zu verrechnen gemäß technischer Norm UNI 10200. Es wird immerhin die Möglichkeit eingeräumt, in der erste Heizperiode die Aufteilung ausschließlich gemäß Tausendstel vorzunehmen.
Die Unterlassung des Einbaus der Meßgeräte bzw. der Zähler innerhalb 31.12.2016 und also der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung wird mit einer Verwaltungsstrafe von 500 Euro bis 2.500 Euro bestraft.
Diese Pflicht wurde mit Artikel 9 des Legislativdekrets vom 4. Juli 2014, Nr. 102 eingeführt.
In der Provinz Bozen besteht diese Pflicht bereits ab 1. Januar 2015, es sind jedoch keine Sanktionen vorgesehen.